AGB
Wir führen alle Aufträge gemäß nachstehenden Bedingungen aus. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung und Abweichungen des Auftraggebers sind bindend, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
Dienstleistungsvoraussetzungen
Zur Sorgfaltspflicht des Kunden gehört die Schaffung der Voraussetzungen für die korrekte Auftragserfüllung. Die benötigten Wasseranschlüsse und deren Verbräuche müssen auf Kosten des Kunden bereitgestellt werden. Wenn notwendig sind vom Kunden Sicherungsmöglichkeiten vorzusehen. Die Zugänglichkeit der Anlagen muss gewährleistet werden, dazu gehört auch die Erreichbarkeit mittels Hubsteiger
Angebote
Angebote werden von uns kostenfrei erstellt. Wenn möglich mit einer Vor-Ort-Besichtigung und mit der Absprache mit dem Kunden. Unsere Angebote sind in der Regel Festpreisangebote. Wir behalten uns die Möglichkeit der Nachverhandlung vor, wenn sich die Gegebenheiten gravierend ändern oder Probleme bei der Besichtigung nicht erkennbar waren.
Preise
Vereinbarte Preise gelten für eine im Angebot festgelegte Gültigkeitsdauer von vier Wochen. Das kann auch ein mündliches Angebot.
Lieferpflicht
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Dienstleistungsverträge sind erst wirksam, wenn diese vom Kunden schriftlich bestätigt sind. Daraufhin wird mit dem Kunden eine telefonische Terminabsprache getroffen.
Gewährleistung
Mängel die innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung auftreten, werden nach unserer Wahl nachgebessert. Über festgestellte Mängel sind wir umgehend und detailliert schriftlich zu unterrichten. Der Auftraggeber hat uns zur Mängelbeseitigung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen. Wir haften nicht für Mängel, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung und Bedienung oder durch Eingriffe des Auftragsgebers verursacht wurden.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind nach Zahlungsziel fällig. Bei Zielüberschreitung stehen uns 4% Zinsen über Bundes- diskontsatz zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden wird dadurch nicht ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle vereinbarten Sonderkonditionen hinfällig.
Vorauszahlungen und Rücktrittsrecht
Entstehen nach der Annahme eines Auftrages Zweifel an der Zahlungsfähig oder der Kreditwürdigkeit des Abnehmers, so sind wir berechtigt, Vorauskasse oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen oder von Auftrag zurückzutreten und vom Auftraggeber Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.
Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, nicht zu Anwendung kommen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Buxtehude Für alle sich ergebenden Streitigkeiten gilt Buxtehude als Gerichtsstand vereinbart.